NC-Immobilien

Empfehlen Sie uns weiter und Sie werden mit einer Tippgeberprovision honoriert!


Unser Dankeschön an Sie!


So einfach geht es:

Ein Bekannter, Kollege bzw. Familienangehöriger möchte sein Eigentum (Haus, Grundstück, Wohnung, etc.) verkaufen? - geben Sie uns einen Tipp und Sie erhalten nach erfolgreichem Verkauf als Dankeschön von uns eine Tippgeberprovision. (10% bis 15% der gesamten Verkaufsprovision*) 


In 3 einfachen Schritten zur Provision:

  • Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular).
  • Wir prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.
  • Nach Erhalt der Verkaufsprovision überweisen wir Ihnen sofort die Tippgeberprovision direkt auf ihr Konto.


*Informationen für Tippgeber


Voraussetzungen


  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
  • Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
  • Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.


Weitere Hinweise


  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.

Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zum Thema Tippgeberprovison?